Schulung
Patient verstorben – offene Forderungen realisieren!
netto pro Person inklusive Online-Zugriff auf die Seminarunterlagen
Ortsunabhängiges Online-Webinar via Zoom. Es gelten die AGB.
Nicht selten versterben Pflegebedürftige, bevor alle Rechnungen ausgeglichen sind. Muss die Forderung dann abgeschrieben werden oder kann und darf man im Todesfall offene Rechnungen noch realisieren?
Zwar übernimmt die Pflegekasse noch die Leistungen im Sterbemonat, doch häufig widerrufen Angehörige von privat-versicherten Verstorbenen Einzugsermächtigungen; Versicherungszahlungen kommen dann nicht mehr beim Pflegedienst an. Eine Selbstabrechnung mit der privaten Pflegekasse scheidet zudem oftmals aus. Hinzu kommen dann noch unbezahlte Eigenanteile. Der mühsame Weg zum Rechnungsausgleich führt daher in der Regel über die Erben oder gar den Nachlasspfleger.
Wer aber hat geerbt? Sind es bekannte Angehörige? Wurde das Erbe vielleicht sogar ausgeschlagen? Übersteigen vorhandene Verbindlichkeiten die Erbmasse? In welchen Fällen ist das Sozialamt involviert, wenn zuvor eine Hilfe zur Pflege beantragt wurde? Und was gilt es prozessual zu beachten?
Fragen über Fragen: das Erbrecht ist komplex und bietet so manchen Fallstrick. Dieses Webinar gibt dazu erste Einblicke und liefert Lösungsansätze für Fach- und Führungskräfte sowie Qualitätsbeauftragte und Einrichtungsleitungen
- Inhalte & Ziele
- gesetzliche und testamentarische Erbfolge
- verbindliche Erbenermittlung, Erbe ermittelt – was nun?
- Haftung des Erben
- Erbausschlagung, Fristen, konkludente Erbannahme
- Staat als Erbe ✓ Funktion des Nachlassverwalters bzw. -pflegers
- mögliche Einreden gegenüber Nachlassgläubigern und Folgen
- Empathie vs. Titulierung – Vorteile eines Titels zu Lebzeiten
- Beantragung eines Erbscheines als Gläubiger
- Hilfe zur Pflege – Patient verstirbt vor der Bewilligung