Schulung
Sachkunde Materielles Recht - Ansprüche
20.02.2027, 16:00 Uhr
pro Schulungstag
Der Preis versteht sich als Nettopreis.
- 649 €/ Tag bei Buchung von mindestens 1 Modul für die gleiche Person
- 549 € / Tag bei Buchung von mindestens 2 Modulen für die gleiche Person
- 499 € / Tag bei Buchung von mindestens 3 Modulen für die gleiche Person
Diese Veranstaltung findet nur in Präsenz statt.
Die Präsenzphasen finden in Rhens bei Koblenz statt; für Teilnehmende haben wir im örtlichen Hotel bereits Zimmerkontingente reserviert.
Die Veranstaltung umfasst 3 × 6 Zeitstunden = 18 Stunden zertifizierte Sachkunde im Sinne von § 11 RDG.
Die Module Materielles Recht I bis III vermitteln Ihnen das juristische Rüstzeug, um Inkassofälle rechtssicher, effizient und mit Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge zu bearbeiten. Sie lernen, Ansprüche rechtlich einzuordnen, Schuldnerverhalten zu bewerten und Ihre Argumentation gegenüber Einwänden oder Verteidigungsstrategien fundiert aufzubauen.
Im ersten Modul entwickeln Sie das Verständnis für das Entstehen, Bestehen und die Veränderung von Forderungen – von der Vertragsschließung über Erfüllung und Abtretung bis hin zum Schuldnerverzug als Kern jeder Inkassotätigkeit.
Tag 1: Die Entstehung einer Forderung verstehen und prüfen (Herr Teis/ Herr Lüttringhaus)
- Methodik der Fallbearbeitung – so strukturieren Profis ihre rechtliche Analyse.
- Willenserklärungen und Verträge – wie entstehen rechtlich wirksame Vereinbarungen?
- Stellvertretung im Inkasso – wer handelt für wen und mit welcher rechtlichen Wirkung?
Tag 2:Typische Anspruchsgrundlagen in der Inkassopraxis (Herr Teis/ Herr Lüttringhaus)
- Die Pflichten des Schuldners – wie, wann und wo entsteht die Leistungsverpflichtung?
- Der Schuldnerverzug – das rechtliche Fundament jedes Inkassomandats.
- Erfüllung, Abtretung, Schadenersatz – wie sich Ansprüche verändern
Tag 3: Wenn der Schuldner leisten muss: Entstehung, Veränderung und Durchsetzung von Ansprüchen (Herr Teis/ Herr Lüttringhaus)
- Die wichtigsten Vertragstypen im Forderungseinzug – vom Kauf bis zur Bürgschaft.
- Gesetzliche Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung von Forderungen