Schulung
Seien Sie vorbereitet zum Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
netto pro Person inklusive Online-Zugriff auf die Seminarunterlagen
Ortsunabhängiges Online-Webinar via Zoom. Es gelten die AGB der JSR Projekt & Schulung GmbH.
Im zweiten Anlauf liegt nun seit dem 05.11.2025 der Regierungsentwurf des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vor. Erfahren Sie in dem praxisnahen Webinar welche normativen Änderungen für Ihre tägliche Zwangsvollstreckungspraxis relevant sind. Im Detail werden Sie über die Änderungen zum Gerichtsvollzieherauftrag sowie den Anträgen in der Forderungspfändung informiert. Die Dozentin wird Ihnen praktische Hinweise geben, welche Unterlagen Sie elektronisch in welcher Form vorhalten sollten, um sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes von den Erleichterungen der elektronischen Auftragserteilung und Antragstellung zu profitieren, um noch heute entstehende Kosten zukünftig zu sparen. Sie erfahren, welche technischen Standards zu beachten sind und auf welchen Wegen die Auf- und Anträge versendet werden können und ab wann Sie sogar in die Pflicht kommen, ausschließlich den elektronischen Weg zu nehmen. Sie erhalten Formulierungsvorschläge, wie die amtlichen, nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr korrekten Formulare angepasst werden können. Partizipieren Sie von den langjährigen praktischen Erfahrungen der Dozentin, die Ihnen helfen werden, die Abläufe ohne Zwischenverfügungen und Monierungen zu gestalten
- Ziele des Gesetzes und wann tritt es voraussichtlich in Kraft
- Vorstellung der normativen Änderungen des elektronischen Vollstreckungsauftrages (§ 754a ZPO) und elektronischer Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§ 829a ZPO)
- Regelungen zur Verfahrens- und Geldempfangsvollmacht
- Die abzugebenden Versicherungen in den Auf- und Anträgen und wie sie in den amtlichen Formularen formuliert werden können
- Welche Dokumente können oder müssen elektronisch übermittelt werden?
- Welche Übermittlungswege sind zulässig?
- Tipps zur Benennung der elektronischen Dokumente, die für einen geordneten Ablauf sorgen
- Herausgabe von Vollstreckungstiteln nach vollständiger Zahlung
- Änderung bei der Gerichtskostenvorschusspflicht in der Forderungspfändung