Schulung
Jetzt sind Sie am Zug: Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen – neue Regeln – neue Chancen – neue Rechte und Pflichten
netto pro Person inklusive Online-Zugriff auf die Seminarunterlagen.
Im Rahmen der Schulung ist eine 15-minütige Pause vorgesehen.
Ortsunabhängiges Online-Webinar via Zoom. Es gelten die AGB der JSR Projekt & Schulung GmbH.
Am 19.03.2026 hat der Bundestag nach seiner 2. und 3. Lesung das Gesetz endlich beschlossen. Das Gesetz soll nun am 01.10.2026 in Kraft treten; einzelne Artikel etwas später. Erfahren Sie in dem praxisnahen Webinar welche normativen Änderungen für Ihre tägliche Zwangsvollstreckungspraxis relevant sind. Im Detail werden Sie über die Änderungen zum Gerichtsvollzieherauftrag sowie den Anträgen in der Forderungspfändung informiert. Die Dozentin wird Ihnen praktische Hinweise geben, welche Unterlagen Sie elektronisch in welcher Form vorhalten sollten, um sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes von den Erleichterungen der elektronischen Auftragserteilung und Antragstellung zu profitieren, um noch heute entstehende Kosten (interne, aber auch Gerichtsvollzieherkosten) zukünftig zu sparen. Sie erfahren, welche technischen Standards zu beachten sind und auf welchen Wegen die Auf- und Anträge versendet werden können und ab wann Inkassodienstleister und Kreditinstitute sogar in die Pflicht kommen, ausschließlich den elektronischen Weg zu nehmen. Seien Sie gespannt, wie der Gesetzgeber die in den amtlichen Formularen zu ändernden Formulierungen mit der 3. Verordnung ZVFV umsetzen will, die zeitgleich in Kraft treten soll. Partizipieren Sie von den langjährigen praktischen Erfahrungen der Dozentin, die Ihnen helfen werden, die Abläufe ohne Zwischenverfügungen und Monierungen zu gestalten
- Ziele des Gesetzes und Zeitpunkte des Inkrafttretens der einzelnen Artikel
- Inkassodienstleister und Kreditinstitute aufgepasst: Pflicht zur elektronischen Einreichung kommt
- Vorstellung der normativen Änderungen des elektronischen Vollstreckungsauftrages (§ 754a ZPO) und elektronischer Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (§ 829a ZPO)
- Regelungen zur Verfahrens- und Geldempfangsvollmacht
- Die abzugebenden Versicherungen in den Auf- und Anträgen und wie das der Gesetzgeber in der 3. Verordnung zur Änderung der ZVFV vorgesehen hat
- Welche Dokumente können oder müssen elektronisch übermittelt werden?
- Welche Übermittlungswege sind zulässig?
- Tipps zur Benennung der elektronischen Dokumente, die für einen geordneten Ablauf sorgen
- Neue Übermittlungsform bei der Aufforderung zur Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO) und ihre daraus ergebenen kostenrechtlichen Folgen
- Herausgabe von Vollstreckungstiteln nach vollständiger Zahlung
- Änderung bei der Gerichtskostenvorschusspflicht in der Forderungspfändung