Zum Hauptinhalt springen

Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung: „Die Dritte“

Die Bundesregierung hat Anfang November des Jahres (endlich) den überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vorgelegt, der aktuell im Bundesrat beraten wird. Dieser wird seine Stellungnahme – mit einigen Änderungswünschen - in seiner Sitzung am 19.12.2025 (TOP 54) beschließen. Die erste Lesung im Bundestag wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Der Beschluss und die Umsetzung dieses Gesetzes wird einen erheblichen Schritt für eine weiter digitalisierte Zwangsvollstreckung bedeuten und schriftlich/postalischen und hybriden Anträgen ein Ende setzen können.

Parallel dazu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun den Entwurf einer 3. Änderungsverordnung zur Zwangsvollstreckungsformularverordnung vorgelegt. Hiermit sollen die seit dem 01.10.2025 verbindlichen Formulare für Zwangsvollstreckungsanträge angepasst werden. Unser Experte VRiOLG Frank-Michael Goebel ist aufgefordert hierzu Stellung zu nehmen. Die neue Verordnung soll dann in Anlehnung an das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung beschlossen werden.

Wer bei diesem Thema up to date sein will, sollte das Webinar der Mitherausgeberin bei der Zeitschrift Forderung und Vollstreckung am 03.02.2026 ab 09.00 Uhr nicht verpassen. Es gilt nämlich Einiges schon im Vorfeld vorzubereiten. Hier gibt es mehr zum Seminar:      

www.jsr-expertenwissen.de/fb-recht/schulungen/seien-sie-vorbereitet-zum-inkrafttreten-des-gesetzes-zur-weiteren-digitalisierung-der-zwangsvollstreckung-s260201